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Winterreifenpflicht im Ausland: Regeln, Vorschriften und Strafen




maut1.de erklärt, worauf Sie in unseren Nachbarländern achten müssen





von Stefan Dorner, maut1.de - 23. Januar 2024 

Andere Länder, andere Pflichten: Wenn es um Winterreifen geht, herrschen im europäischen Ausland unterschiedliche Vorschriften. maut1.de fasst zusammen, was bei der Fahrt über die Grenzen und auf dem Weg in den Skiurlaub zu beachten ist. Zudem erklären wir, wie die Regeln bei uns in Deutschland sind und was „situative Winterreifenpflicht“ genau bedeutet.

Österreich

Beginnen wir mit dem Land, in dem die meisten von uns im Winter unterwegs sind für den Pistenspaß in den Bergen – Österreich! Hier ist es ähnlich wie bei uns in Deutschland: Es gibt keine generelle Pflicht für Winterreifen. Diese müssen lediglich bei Schnee(matsch) oder Eis auf den Straßen auf den Felgen sein – und zwar von 1. November bis 15. April. Zudem besteht überall dort Schneekettenpflicht, wo dies mit Schildern angewiesen ist. Wer sich nicht daran hält, der muss richtig tief in die Tasche greifen – mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro.

Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor bei entsprechender Witterung ein „betriebssicheres Fahrzeug“ vor. Heißt nichts anderes: Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit mindestens 110 Euro Strafe rechnen. Und: Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann wegen „ungeeigneter Bereifung“ zur Mithaftung gezogen werden. Zudem gehören bei jeder Fahrt in die Schweizer Berge Schneeketten in den Kofferraum.

maut1.de Blog - Mann montiert Schneeketten an Auto

Italien

Nirgends ist die Lage so kompliziert wie in Italien. Denn dort darf jede Provinz selbst entscheiden und eigene Regeln aufstellen. Diese gehen von einer situativen bis zu einer generellen Winterreifenpflicht. Diese gilt meist zwischen 15. November und 15. April – unabhängig davon, ob Schnee liegt oder nicht – zum Beispiel auf der Brennerautobahn A22 und in Südtirol. Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 87 und 345 Euro.

Frankreich

Die Franzosen haben für alle Bergregionen von 1. November bis 31. März eine generelle Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, zahlt satte 135 Euro. Im schlimmsten Fall wird sogar die Weiterfahrt untersagt. Hier unbedingt - genauso wie für Italien - vorab informieren, welche Vorschriften in den Zielregionen gelten!

Kroatien

In Kroatien sind Winterreifen bzw. Winterausrüstung vom 15. November bis 15. April Pflicht. Das heißt: Entweder das Auto hat vier Winterreifen drauf oder die Sommerreifen haben eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern und es befinden sich Schneeketten im Kofferraum. Letztere müssen bei Eis und Schnee aufgezogen werden. Wer sich nicht daran hält, zahlt 130 Euro.

Auto mit Winterreifen in winterlicher Landschaft

Slowenien

Die Slowenen halten es ähnlich wie die kroatischen Nachbarn: Autos müssen zwischen 15. November und 15. März mit folgender Winterausrüstung ausgestattet sein: Winterreifen oder Sommerreifen und Schneeketten in Kofferraum für den Fall eines Wintereinbruchs. Die Mindestprofiltiefe muss in beiden Fällen 3 Millimeter betragen. Wer dagegen verstößt, bezahlt 40 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder kommt es zu einem Unfall, sind 500 Euro fällig.

Tschechien

In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Diese gilt bei Schnee, Eis und Matsch – oder generell bei Temperaturen unter 4 Grad Celsius. Das Bußgeld beträgt bis zu 92 Euro.

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht

Und wie sind die Regeln bei uns? Die Wetterkapriolen dieses Winters zeigen: Selbst wenn es in Deutschland keine generelle, sondern nur eine situative Winterreifenpflicht gibt, sollten geeignete Reifen der O- bis O-Regel nach von Oktober bis Ostern aufgezogen werden. 

Die „situative Winterreifenpflicht“ ist in §2 (3a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt: Darin ist festgehalten, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Diese erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, an der Seite des Reifens. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich. 

Verstöße werden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, kostet dies sogar 80 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. 

Gesetzlich beträgt die Mindestprofiltiefe von Winterreifen 1,6 Millimeter. Empfohlen ist jedoch für einen optimalen Grip bei Eis, Matsch und Schnee zu 4 Millimetern. Zudem sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein, weil der Gummi dann sehr hart wird und an Grip verliert.

Winterreifen M+S Symbol

Darauf ist bei Ganzjahresreifen zu achten

Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, wenn sie das Alpine- oder M+S-Symbol (gültig bis 30. September 2024) tragen. Dennoch haben sie natürlich bei winterlichen Straßenverhältnissen schlechtere Eigenschaften als die reinen Winter-Modelle. 

Deswegen hier der maut1.de-Tipp: Wer täglich und unabhängig vom Wetter auf das Auto angewiesen ist oder in den Bergen und höheren Lagen wohnt, sollte auf alle Fälle wechseln, um gut und sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen.

Bildnachweise : Headerbild: @ Jaroslav Moravcik / adobe.stock.com & Bild Winterreifen: @ Sabrewolf / adobe.stock.com &
Bild Winterliche Straße: @ 
New Africa / adobe.stock.com & Bild Winterreifen @ jozsitoeroe /adobe.stock.com
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