Allgemeine Geschäftsbedingungen der maut1 GmbH


Stand 01.03.2022

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der maut1 GmbH (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie finden Anwendung auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem maut1 Kunden (Kunde) und der maut1 GmbH (maut1). Nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung gelten diese AGB bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Jedwede Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn maut1 diesen nicht explizit widerspricht, nie Vertragsbestandteil. Für die Mautprodukte der maut1 gelten zusätzlich die jeweiligen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Mauterhebungsunternehmens (= Telepass), die hier eingesehen werden können: www.maut1.de/Hilfe-und-Service/AGB-der-Partner/

 

2. Zustandekommen des Vertrags und Vertragslaufzeit

2.1 Voraussetzung für einen Vertragsschluss zwischen maut1 und dem Kunden ist, dass der Kunde eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat oder eine juristische Person ist, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in einem während der Registrierung unter www.maut1.de aufgeführten Länder hat (nachfolgend „Kunde“ genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Kunden versehentlich angenommen wurde, ist maut1 binnen einer Frist von sieben Werktagen zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt. Der Kunde hat bei seiner Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Identität und den jeweils abgefragten Informationen zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist maut1 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Des Weiteren behält sich maut1 die Geltendmachung des sich daraus ergebenen Schadens ausdrücklich vor.

Die Bestellung des Kunden über die maut1 Webseite stellt ein Angebot an maut1 zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei maut1 aufgibt, schickt maut1 dem Kunden eine E-Mail mit den Bestelldetails. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei maut1 eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn maut1 das bestellte Produkt bzw. das bereitzustellende Mautprodukt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.

2.2 Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich im Namen und auf Rechnung von maut1, welche die entsprechende Lieferung oder Leistung zuvor von seinem entsprechenden Servicepartner erwirbt (Streckengeschäft). Jedes Mal, wenn der Kunde die maut1 Mautbox auf einem mautpflichtigen Streckenabschnitt benutzt, erwirbt maut1 das Recht zur Benutzung des Streckenabschnittes von dem jeweiligen Mautbetreiber und veräußert es direkt an den Kunden weiter. Sollte in Ausnahmefällen ein vorheriger Erwerb der jeweiligen Lieferung oder Leistung durch maut1 von dem jeweiligen Servicepartner aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, so vermittelt maut1 die Leistung des Servicepartners dem Kunden. In diesem Fall erbringt maut1 die Gegenleistung gegenüber dem Servicepartner im Auftrag des Kunden und erwirbt den Aufwendungs- und Ersatzanspruch hieraus gegenüber dem Kunden. Letzteres gilt insbesondere für die Begleichung von staatlich erhobenen Mautgebühren, welche aufgrund ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Natur nicht käuflich erwerblich sind. In diesen Fällen beauftragt der Kunde maut1 in seinem Namen und für seine Rechnung die von ihm geschuldeten Mautgebühren an den entsprechenden Mautbetreiber abzuführen. Aus diesem Auftrag erwirbt maut1 einen Aufwendungs- und Erstattungsanspruch gegen den Kunden, welchen sie bei dem jeweiligen Kunden im eigenen Namen einzieht. Der Kunde ist verpflichtet, maut1 die entsprechenden Forderungsbeträge zuzüglich der in Ziffer 5 genannten Entgelte zu erstatten.

maut1 ist berechtigt, für den Kunden gegenüber dem Servicepartner die Registrierung und Verwaltung (z.B. Änderung der Fahrzeug- und Kundendaten) vorzunehmen und hierzu Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn sie dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen oder dem Interesse des Kunden entsprechen.

2.3 Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von einem Jahr, gerechnet ab Zusendung der Mautbox beim Kunden geschlossen („feste Laufzeit“). Es verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann durch den Kunden durch Rücksendung der Mautbox gekündigt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Mautbox beim Erklärungsempfänger maßgebend.

2.4 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund, der die maut1 zur Kündigung berechtigt, können insbesondere eine missbräuchliche Verwendung der Mautbox durch den Kunden, Rücklastschriften, Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten (drohender Vermögensverfall), nicht innerhalb angemessener Frist erbrachte oder erhöhte Sicherheiten oder die Verschlechterung der Werthaltigkeit erbrachter Sicherheiten, soweit hierdurch die Erfüllung von Forderungen gefährdet ist, sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden gemäß dieser allgemeinen Vertragsbedingungen treffenden Verpflichtungen, die der Kunde zu vertreten hat, sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen entbehrlich. Die Mautbox ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis zum letzten Tag des Verfallmonats gültig.

2.5 Die maut1 ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die entsprechende Mautbox kostenpflichtig zu sperren.

 

3. Widerrufsrecht, Ausschluss des Widerrufs

3.1 Widerrufsbelehrung

Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Onlineformular) unter Angabe der Kundennummer und Bestellnummer widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird nochmals hierauf hingewiesen und der Kunde kann die Bestellung nur abschließen, wenn er diesen Bestimmungen explizit zustimmt.

Der Widerruf kann per Brief oder Rücksendung der Mautbox an folgende Adresse gerichtet werden:

maut1 GmbH
Eduard-Rüber-Straße 7
83022 Rosenheim
Deutschland

oder

online erfolgen unter:
https://www.maut1.de/Hilfe-und-Service/Kontakt/

 

3.2 Folgen des Widerrufs:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Ist es dem Kunden nicht möglich die empfangene Leistung ganz oder teilweise zurückgewähren, verpflichtet er sich Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 21 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Im Falle einer Rücksendung werden die Versandkosten nicht zurückerstattet. Der Kunde trägt die Transportgefahr.

 

3.3 Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für die Mautbox für Fahrzeuge über drei Meter Höhe und über 3,5 Tonnen Gewicht, welche speziell für den Kunden personalisiert werden muss. Hierbei handelt es sich um einen irreversiblen Prozess, so dass eine dieser Mautboxen nur für einen bestimmten Kunden verwendet werden kann.

 

4. Abrechnung, Entgelte

Als Basis für die Berechnung dienen die am Transaktionstage gültigen Listenpreise der maut1 am Tage der Bestellung sowie die Preise der Servicepartner und die festgesetzte Maut des jeweiligen Mautbetreibers am Tage der Leistungserbringung. maut1 berechnet grundsätzlich in Euro (€), kann Zahlung aber auch in anderen Währungen verlangen. Zusätzlich erhebt maut1 Serviceaufschläge und Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Die aktuell gültigen Preise sind auf der maut1 Webseite neben dem entsprechenden Produkt angegeben.

Alle im In- und Auslandszahlungsverkehr anfallenden Bankgebühren hat der Kunde zu tragen. Schecks werden nicht akzeptiert.

Bankgebühren, die durch unberechtigte Lastschrift-Proteste, Rücklastschriften oder Kreditkarten-Chargebacks anfallen, sind vom Kunden in voller Höhe der maut1 zu erstatten.

 

5. Zahlungsmethoden, Chargebacks/ Rückbelastungen

Die von maut1 akzeptierten Zahlungsmethoden finden Sie unter folgendem Link: www.maut1.de/versand-und-zahlung/. Die dort wiedergegebenen Informationen sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Chargebacks sind Rückbelastungen im Bereich der Kreditkarten- Zahlung. Für die Bearbeitung eines Chargebacks berechnet maut1 dem Kunden pauschal 35 EUR.

Sollte es zu einer unberechtigten Rückbelastung durch den Kunden kommen, ist die maut1 berechtigt alle angefallenen Kosten dem Kunden weiter zu verrechnen.

Dies gilt auch für die unberechtigte Rückbuchung einer eingereichten Lastschrift (Rücklastschrift). Für die Bearbeitung einer Rücklastschrift berechnet maut1 dem Kunden pauschal 35 EUR.

Ebenso behält sich maut1 das Recht vor, die anfallenden Gebühren im Falle einer ungedeckten Kreditkarte oder eines ungedeckten Bankkontos an den Kunden weiter zu berechnen.

Um Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden sich bei Reklamationen jeglicher Art vorab bei uns per E-Mail zu melden: [email protected].

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das von ihm angegebene Zahlungsmittel bis mindestens drei Monate nach Rücksendung der Mautbox aktiv ist und Zahlungen von diesem abgebucht werden bzw. beglichen werden können.

 

6. Lieferung und Lieferfreiheit

Weder maut1 noch seine jeweiligen Servicepartner sind zum Abschluss von Einzelverträgen über die Erbringung von Leistungen oder Lieferungen mit dem Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst mit dem Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages. Etwaige Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

 

7. Zahlungsverpflichtung des Kunden und Eigentumsvorbehalt

Mit Vertragsschluss entsteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Falls maut1 und der Kunde kein anderes Zahlungsziel vereinbart haben, sind alle Ansprüche grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig, welche maut1 gegen den Kunden erwirbt. maut1 behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Zahlungsverzug, dem Nichteinlösen von Lastschriften, Scheck- oder Wechselprotesten wird die Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig und ist für die Dauer des Verzuges mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. maut1 ist im Einzelfall jederzeit auf Anfrage berechtigt, vom Kunden angemessene finanzielle Sicherheiten zu verlangen.

Sämtliche Rechnungen werden dem Kunden an seine angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Eine Ausnahme dieser Zahlungsvereinbarung ist nur zwischen der maut1 und dem Kunden direkt möglich und bedarf einer vorherigen eindeutigen schriftlichen Vereinbarung.

Der Kunde wählt eine gültige Zahlungsmethode auf der maut1 Webseite, über welche sämtliche Forderungen abrechnet werden. Sollte eine Abrechnung über das gewählte Zahlungsmittel nicht möglich sein, wird der Kunde hierüber per E-Mail informiert.

Der Vorgang geht automatisch in den Mahnprozess über, sollte der Kunde der Aufforderung zur Überprüfung bzw. Aktualisierung der Zahlungsdaten in seinem Kundenportal nicht nachkommen. Im Mahnprozess werden alle offenen Transaktionen des Kunden sofort fällig gestellt.

Sollten sämtliche Versuche der maut1, den Kunden zur Zahlung aufzufordern, erfolglos bleiben und eine Rückmeldung des Kunden zur Klärung ausbleiben, so behält sich die maut1 GmbH das Recht auf Übergabe der Forderung an ein externes Inkassobüro vor.

Die maut1 GmbH arbeitet im Bereich der Forderungsbeitreibung mit der Creditreform Rosenheim, Ganzmüller & Groher KG zusammen, welche die Forderung gegenüber dem Kunden weiter durchsetzt. Nach einer Übergabe an die Creditreform muss die Zahlung inklusive der hierfür entstandenen Kosten vom Kunden an Creditreform beglichen werden.

Die Übergabe an ein Inkassobüro kann negative Auswirkungen auf die Bonität des Kunden haben.

Der Kunde hat seine sämtlichen Daten und insbesondere seine E-Mail Adresse im Kundenportal stets aktuell zu halten, da über diese sämtliche Kommunikation mit maut1 abgewickelt wird.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von maut1 anerkannt sind. Dem Kunden steht nie ein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

8. Rechnungsprüfung und Beanstandung

Die mittels elektronischer Produkte registrierten Dienstleistungen und Warenbezüge gelten mit Zugang beim Kunden als empfangen. Der Kunde hat die maut1-Rechnungen unverzüglich zu prüfen und spätestens innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe aller in der Rechnung beanstandeten Daten und der vollständigen Begründung etwaige Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als vom Kunden gebilligt, es sei denn, die Rechnungsprüfung ist nachweisbar ohne Verschulden des Kunden unmöglich gewesen.

 

9. Haftung

9.1 Hinsichtlich der von maut1 direkt bezogenen Waren und Dienstleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eine Sachmangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen ist. Dies gilt entsprechend für Verschleißteile.

9.2 Für Mängel an der bestellten Ware gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Eine etwaige Herstellergarantie lässt die Mängelansprüche unberührt.

9.3 Reklamationen wegen der Qualität und/oder Quantität der Waren/Dienstleistungen müssen der maut1 per E-Mail spätestens 3 Tage nach Zugang beim Kunden angezeigt werden.

9.4 maut1 schuldet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung der körperlichen Gesundheit oder des Lebens beruhen. maut1 haftet nicht für Mangelfolgeschäden. Hierunter fällt insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

 

10. Umgang mit der Mautbox und Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, der maut1 alle zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Informationen und Daten vollständig und richtig mitzuteilen. Eine Änderung der für die Registrierung von Mautboxen erforderlichen Kundendaten ist der maut1 vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen der Unternehmensbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift, des Fuhrparks und des Kfz-Kennzeichens.

Der Versand einer bestellten Mautbox erfolgt an die hierfür angegebene Empfangsanschrift des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die maut1 bei Fehlern der Mautbox unverzüglich zu informieren, damit diese eine Beseitigung des Fehlers veranlassen kann. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mautbox wiederverwendet wird und Gebrauchsspuren aufweisen kann.

10.2 Die Mautbox bleibt Eigentum der maut1 bzw. der Mautbetreiber. Der Kunde hat die Mautbox sicher zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Er hat sie unverzüglich und auf seine eigenen Kosten an die maut1 zurückzusenden, sollte die Geltungsdauer abgelaufen, die Nutzung durch die maut1 untersagt worden oder die Mautbox beschädigt sein. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Sollte die Mautbox gestohlen, beschädigt oder zerstört werden, so hat der Kunde dies maut1 unverzüglich und ohne schuldhaftes zögern anzuzeigen.

10.3 Die Mautbox darf nur in den dafür bestimmten Mautsystemen genutzt werden. Die missbräuchliche oder unsachgemäße Benutzung eines Geräts, zum Beispiel das Öffnen desselben oder die Weitergabe an einen Dritten ist untersagt. Bei einem Defekt des Geräts hat der Kunde die Mautgebühren in einer anderen, geeigneten Form zu entrichten.

10.4 Hinsichtlich der Benutzung der Mautprodukte erhält der Kunde zusammen mit dem Lieferschein eine Anleitung. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Anleitung zum Mautprodukt niedergelegten Bestimmungen zu befolgen und das Produkt entsprechend zu nutzen.

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Beschädigung, den Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Mautbox unverzüglich der maut1 anzuzeigen.

Die Anzeige hat per Email an folgende Adresse zu erfolgen: [email protected]

Die maut1 bemüht sich, die Sperre des Mautprodukts so schnell wie möglich zu bewirken. Sie tritt jedoch spätestens mit Ablauf des zweiten Werktags nach der Sperrmeldung in Kraft.

Im Falle eines unverschuldeten Defekts erhält der Kunde ein aktuelles Produkt im Austausch für die defekte Mautbox. Der Kunde hat nach Erhalt des Austauschgeräts das defekte Gerät unverzüglich an die maut1 auf eigene Kosten zurückzugeben.

Im Falle des Diebstahls oder Abhandenkommens der Mautbox bleibt deren Verwendungsfähigkeit bis zur Sperrung weiterhin möglich. Der Kunde hat der maut1 den Diebstahl/das Abhandenkommen unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss die Nummer der Mautbox und das Kfz-Kennzeichen sowie Zeit und Ort des Diebstahls/Abhandenkommens enthalten. Für die weitere Benutzung der Mautbox bis zur Wirksamkeit der Sperre hat der Kunde einzustehen. Ferner haftet der Kunde für jeglichen weiteren Schaden, der durch missbräuchliche Verwendung des Produkts bis zur Aktivierung des Sperrantrags verursacht wird.

Der Kunde hat der maut1 die beschädigte Mautbox gemäß der Preisliste bzw. die der maut1 anfallende Sperrgebühr zu erstatten.

 

11. Verarbeitung von Daten und Datenverarbeitung

maut1 verarbeitet Daten des Kunden, insbesondere solche aus dem Vertragsverhältnis, ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. BDSG und/oder EU-Datenschutz- Grundverordnung, insb. Art. 6). Dies umfasst, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit, auch die Verarbeitung und/oder Übermittlung von Daten an Dritte (z.B. Servicepartner), die im Rahmen der geltenden Bestimmungen und entsprechenden Garantien für maut1 tätig werden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.maut1.de/datenschutz/ Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der maut1 und Servicepartner mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. maut1 speichert die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung und behält sich das Recht vor, die Daten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, Dritten diese Daten zu übermitteln (z.B. Servicepartnern). Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die maut1 im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass maut1 die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von maut1 auch an seine Servicepartner, zu deren Verwendung im Rahmen der konkreten Auftragsabwicklung, weiterleitet.

 

12. Elektronische Rechnungsstellung

Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Der Kunde akzeptiert die Ersetzung der Rechnung in Papierform durch die elektronische Form und erkennt ihre Rechtsverbindlichkeit an.

 

13. Aktualisierungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse, Kontaktinformationen und seiner Rechtsverhältnisse der maut1 unverzüglich bekannt zu geben und seine Kundendaten stets zu aktualisieren. Der Kunde hat maut1 jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus einer Verletzung dieser Anzeigepflicht entsteht.

 

 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die jegliche Rechtsverhältnisse zwischen maut1 und dem Kunden sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN- Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – auch nach deren Beendigung – ist Traunstein (Deutschland), auch soweit der Kunde juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) informiert. Die jeweilige Neufassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als vom Kunden anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

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