Wichtige Informationen für den Spanien-Urlaub:




Übersicht der Verkehrsregeln und Bußgelder





von Florian König, maut1.de - 23. Juli 2024

Auf den Straßen in Spanien unterwegs zu sein ist normalerweise eine entspannte Erfahrung: Alles ist gut ausgebaut, der Verkehr hält sich in Grenzen und der Preis für Benzin ist niedriger als in anderen europäischen Ländern. 

Damit die Reise in Spanien auch sicher und vor allem ohne Strafzettel verläuft, haben wir nachfolgend die wichtigsten Vorschriften und Regeln in Spanien für Sie zusammengestellt, die Sie vor der Reise kennen sollten, um neben erwünschten Souvenirs aus dem Urlaub nicht auch noch Strafzettel oder Bußgelder mit nach Hause zu bringen.

Welche Straßen sind in Spanien gebührenpflichtig?

  • Gebührenfrei: In Spanien ist der Großteil des nationalen Straßennetzes gebührenfrei. Dazu gehören auch alle Schnellstraßen, das sind Straßen mit unabhängigen Spuren in jede Richtung und ohne Kreuzungen. 
  • E-Vignette: In Spanien gibt es keine (digitale) Vignette, da die Maut auf einigen Autobahnen Streckenbezogen ermittelt wird. 
  • Autobahnen: Es gibt eine Reihe von Fernstraßen, auf denen eine Mautgebühr gezahlt werden muss, das sind die folgenden Autobahnen: 
    • AP-51 Villacastín – Ávila, 
    • AP-6 Villalba – Adanero, 
    • AP-61 San Rafael – Segovia, 
    • AP-68 Bilbao – Zaragoza, 
    • AP-71 León – Astorga und 
    • C-32 Castelldefels – El Vendrell. 

Die Abrechnung aller für die An- und Abreise über Frankreich nach und innerhalb von Spanien anfallenden Mautkosten können Sie komfortabel mit einer Mautbox abwickeln.

Maut in Spanien - Haus am Meer

Wie schnell darf man in Spanien höchsten fahren?

Innerorts* Außerorts Schnellstraßen Autobahn**
Motorrad 20-50 km/h 90 km/h 100 km/h 120 km/h
PKW 20-50 km/h 90 km/h 100 km/h 120 km/h
PKW mit Anhänger 20-50 km/h 70 km/h 80 km/h 90 km/h
Wohnmobil bis 3,5 t 20-50 km/h 80 km/h 80 km/h 120 km/h
Wohnmobil über 3,5 t 20-50 km/h 80 km/h 80 km/h 90 km/h

* Je nach Straßentyp: 

  • eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. 
  • jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. 
  • zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert. 

**Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (auf Spanisch: Autovías).

Wie hoch liegt die Promillegrenze in Spanien?

In Spanien gilt, wie in den meisten europäischen Ländern, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Fahranfänger (der Führerschein ist noch keine zwei Jahre im Besitz) gilt ein strengeres Alkoholverbot von 0,3 Promille (also als Fahrer am besten ganz verzichten!), für Minderjährige gilt 0,0 Promille. Ein Verstoß kann Strafen ab 500 Euro nach sich ziehen.

Beachten Sie bitte bei Fahrten in Spanien, dass Ihnen bereits ab 1,2 Promille hohe Geldstrafen und auch Gefängnisstrafen drohen können. Die Gefängnisstrafen liegen zwischen 3 und 6 Monaten, je nachdem ob bereits Vorstrafen bestehen oder nicht.

maut1.de Blog - Alkohol am Steuer

Was ist beim Parken in Spanien zu beachten?

Wer sein Fahrzeug in Spanien abstellen möchte, sollte sichergehen, dass das Parken auf den jeweiligen Flächen auch erlaubt ist. Es ist nämlich keineswegs unüblich, dass falsch geparkte Fahrzeuge in Spanien unverzüglich abgeschleppt werden. 

Wo das Parken nach den Verkehrsregeln in Spanien gestattet ist, kann anhand der entsprechenden Beschilderung oder auch Farbe der Fahrbahnmarkierung leicht ermittelt werden: 

  • Eine unterbrochene gelbe Linie oder Zick-Zack-Linie bedeutet ein Parkverbot, wobei kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt ist; 
  • Eine gelbe Linie steht für Parkverbot, meistens mit zusätzlicher Beschilderung; • Weiße Linien kennzeichnen kostenfreie Parkplätze; 
  • Blaue Linien stehen für gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze. Hier zusätzliche Schilder beachten und evtl. Parkscheinautomat verwenden. 
  • Grüne Linien markieren spezielle Anwohnerparkplätze, für die ein gesonderter Parkschein erforderlich ist. 

Das Halten und Parken auf Radwegen wird in Spanien als schwerer Verstoß mit hohen Bußgeldern ab 200 Euro geahndet. 

Nachts muss zudem beim Parken in geschlossenen Ortschaften das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.

Handynutzung während der Fahrt

Das Telefonieren am Steuer mit dem Handy ist verboten, wenn das Gerät dazu in die Hand genommen werden muss. Die Nutzung von Handys mit Hilfe von Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt. 

Unerlaubtes Telefonieren kostet in Spanien ab 200 Euro Strafe.

Welche Einschränkungen gibt es für die Einfahrt in spanische Umweltzonen?

In immer mehr spanischen Städten gibt es dauerhaft eingerichtete Umweltzonen, sogenannt ZBE („Zona de Bajas“/Baixes Emisiones). Weitere Umweltzonen soll es künftig in Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern geben. Bei erhöhter Luftverschmutzung können temporäre Umweltzonen mit weiteren Einschränkungen aktiviert werden. 

ZBE-Umweltzonen gibt es derzeit u.a. bereits in den spanischen Städten Barcelona, Córdoba, Madrid, Saragossa und Sevilla. Die Umweltzonen-Regelungen gelten verbreitet von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, teilweise auch ganzjährig rund um die Uhr. 

Eine Übersicht über die aktuellen ZBE in Spanien gibt es auf der Webseite des „Ministeriums für den ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen“. 

Nicht in eine „Zona de Bajas“ einfahren dürfen, nach der Aktivierung, Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 (Erstzulassung vor dem Jahr 2000), Dieselfahrzeuge Euro 0-3 (Erstzulassung vor dem Jahr 2006) sowie Motorräder und Mopeds Euro 0-1 (Erstzulassung vor dem Jahr 2003). Dies entspricht den Anforderungen der gelben spanischen Umweltplakette "B". 

Teilweise gibt es bereits schärfere Anforderungen, die Beschilderungen vor Ort mit den dort aktuell gültigen Regeln sollte beachtet und die Abgasnormen des eigenen Fahrzeugs damit abgeglichen werden. Für deutsche Fahrzeuge reicht als Nachweis der zugelassenen Abgasklasse meist die deutsche grüne Umweltplakette. 

Bitte beachten, dass in Barcelona eine Fahrzeugregistrierung erforderlich ist. Alle „Zona de Bajas“ sind beschildert und werden mit Kameras überwacht. In einigen Städten wie A Coruña und Pontevedra dürfen hingegen nur Anwohner und Lieferfahrzeuge in die „Zona de Bajas“ einfahren.

Welche weiteren Verkehrsregeln in Spanien sind zu beachten?

  • Minderjährige bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem zugelassenen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Kinder müssen immer auf dem Rücksitz befördert werden, es sei denn es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor: 
    • es gibt im Fahrzeug keine Rücksitze, 
    • auf dem Rücksitz sitzen bereits andere Minderjährigen mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm, so dass kein Platz mehr übrig ist, 
    • die benötigten Rückhaltesystem für alle Kinder können aus Platzgründen nicht alle auf dem Rücksitz installiert werden. 
  • Im Fahrzeug sind Warnwesten für alle Mitreisenden mitzuführen und zu tragen, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen werden muss. Bußgelder für fehlende Warnwesten beginnen bei 90 Euro.
  • In allen in Spanien zugelassenen Fahrzeugen (z. B. Mietwagen) müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Bei einer eventuellen Verkehrskontrolle ist der Fahrzeuglenker für das Mitführen der Sicherheitsausrüstung verantwortlich. 
  • Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Eine rot-weiße Warntafel sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. 
  • Das Mitführen und die Benutzung von Radarwarngeräten, z.B. als App im Handy oder als mit dem Handy verbundenes Gerät, ist in Spanien verboten. 
  • Die Nutzung einer sogenannten Dashcam im Fahrzeug ist erlaubt, solange der Datenschutz eingehalten wird und das Gerät vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt ist. 

Schild Schneeketten in den Bergen
  • In Spanien herrscht keine generelle Winterreifenpflicht. Wenn die Straßen schneebedeckt sind dürfen Schneeketten an Fahrzeugen montiert werden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann nur noch 50 km/h. 
  • Alle Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen. 
  • Das Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten, es ist ein Pannendienst zu rufen.

Werden Strafzettel aus Spanien in Deutschland eingefordert?

Falls Sie auf ihrer Reise doch einmal gegen eine der aufgeführten Verkehrsregeln in Spanien verstoßen und einen Strafzettel erhalten haben, sollten Sie diesen am besten gleich vor Ort bezahlen oder spätestens nach dem Urlaub zu Hause begleichen. Dies kann über die Seite der spanischen Straßenverkehrsbehörde erfolgen. 

Tipp und Besonderheit in Spanien: bei einer Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort wird ein Rabatt von 50% auf das Bußgeld gewährt. 

Nach dem Ablauf der 20 Tage beginnt eine reguläre Frist von 45 Tagen, in denen dann der volle Betrag der Strafe zu bezahlen ist. Diese zweite Frist sollte nicht überschritten werden, da das Bußgeld dann an die Steuerbehörde weitergeleitet wird, die es dann mit 20 %-Aufschlag auf den ursprünglichen Betrag einzieht! 

Bußgelder aus dem europäischen Ausland können schon seit geraumer Zeit auch im Heimatland des Reisenden vollstreckt werden. Dies gilt in der Regel für alle Bußgelder ab 70, -Euro aufwärts.

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