von Florian König, maut1.de - 20. Juni 2024
Im Sommer zieht es viele deutsche Urlauber in den Süden ans Meer, neben Italien und Spanien ist auch Kroatien ein überaus beliebtes Urlaubsziel. In den Sommermonaten kann es auf der Anreise an den Grenzen allerdings vereinzelt auch zu stichprobeartigen Grenzkontrollen kommen.
Wer mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil durch Kroatien fährt, muss sich an die örtlichen Regeln für Verkehr und Tempolimit halten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die derzeit geltenden Verkehrsregeln in Kroatien, weitere Sicherheitshinweise und wichtige Ausrüstung für die Fahrt.
Informationen zur Maut in Kroatien
Das Autobahnnetz in Kroatien befindet sich bereits in gutem Zustand und wird beständig ausgebaut. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sowie für die Instandhaltung werden für die Nutzung der Autobahnen in Kroatien Mautgebühren erhoben, für bestimmte Tunnel und Brücken fallen zusätzliche Mautgebühren an.
In Kroatien erfolgt die Berechnung der Maut basierend auf der zurückgelegten Strecke sowie der jeweiligen Fahrzeugklasse (von 1A für Motorräder über 2 für Wohnmobile bis zu 4 für LKW). Eine Vignette wie in Österreich oder der Schweiz gibt es in Kroatien nicht.
Beim Auffahren auf die Autobahn muss an der Mautstation ein Ticket gezogen werden, dass beim Verlassen der Autobahn an der entsprechenden Mautstation bezahlt wird.
Als Zahlungsmittel können Kreditkarte oder Bargeld genutzt werden, wobei hier vor allem in den Sommermonaten mit längeren Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen ist.
Das ebenfalls eingesetzte ETC-System (Electronic Toll Collect) ermöglicht die bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren mit einem Transponder, der wiederaufladbar und zeitlich unbefristet gültig ist. Als praktische Alternative kann seit Sommer 2023 die Maut in Kroatien (neben Italien, Frankreich, Spanien und Portugal) auch mit der Mautbox von maut1.de bezahlt werden.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Kroatien
Innerorts | Außerorts | Schnellstraßen | Autobahn | |
Motorrad | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
PKW | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
PKW mit Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Achtung Fahranfänger:
Eine Besonderheit in Kroatien ist, dass Fahrer unter 25 Jahren sich an schärfere Verkehrsregeln und eine geringere Höchstgeschwindigkeit halten müssen, die 10 km/h unter dem erlaubten Limit liegt: Auf Landstraßen gilt dann also Tempo 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Die Promillegrenze in Kroatien
Die Promillegrenze liegt in Kroatien bei 0,5 Promille. Für alle Fahranfänger unter 25 Jahren sowie auch für Berufskraftfahrer und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (u.a. Wohnmobile) gilt allerdings eine strikte Grenze von 0,0 Promille am Steuer.
Werden Sie bei einer stichprobenartigen Polizeikontrolle ertappt und Ihr Blutalkoholwert liegt bei 0,5 Promille oder höher, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe sich nach dem festgestellten Blutwert richtet, mindestens aber 395,- Euro.
Ab einem Wert von 1,5 Promille ist zudem eine Haftstrafe möglich. Des Weiteren riskiert man mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Wiederholungstätern, die sich weiter alkoholisiert ans Steuer setzen und innerhalb von 24 Monaten wiederum erwischt werden, kann neben einem zweijährigen Fahrverbot mit Bußgeld auch eine Gefängnisstrafe von bis zu 60 Tagen drohen.
Die Verkehrsregeln zum Parken in Kroatien
Alle gebührenpflichtigen Parkzonen sind in Kroatien mit verschiedenen Farben gekennzeichnet, die Bezahlung kann in bar am Parkautomaten oder per SMS erfolgen.
Blaue Parkmarkierungen bedeuten kostenpflichtige Kurzparkzonen.
Weiße Linien bedeuten normalerweise kostenloses Parken, aber hier kann es mitunter regional auch Abweichungen geben. Bitte immer auf evtl. vorhandene Infoschilder achten um unnötige Bußgelder zu vermeiden.
Gelbe, durchgezogene oder schräg schraffierte Linien weisen auf Parkplätze nur für Berechtigte oder Menschen mit Behinderungen hin, meist ergänzt durch zusätzliche Schilder.
Die Hauptstadt Zagreb ist in vier verschiedene Parkzonen unterteilt, weitere Informationen zu den geltenden Parkzeiten, Zahlungssystemen sowie eine Liste der Straßen nach Zonen ist hier zu finden.
Handynutzung während der Fahrt
Die Nutzung eines Handys oder Smartphones am Steuer zum Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt, ansonsten kann ein Bußgeld von 65,- bis zu 128,50 Euro drohen.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Kroatien
- Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) muss auf allen Straßen tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Lichtpflicht.
- Alle Motorradfahrer sowie Fahrer von Autos oder Wohnmobilen haben für jeden Mitfahrer eine eigene Warnweste mitzuführen. Diese sind in allen Fällen anzulegen, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder einer Panne verlassen werden muss und sich die Insassen des Fahrzeugs dann auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
- Bei einem PKW darf die Ladung nach vorne nicht mehr als 1 m überstehen. Der Überstand der Ladung über Fahrzeug und Anhänger darf nach hinten höchstens ein Sechstel der Länge betragen, die durchgehend auf dem Ladungsträger aufliegt.
- Beträgt der Überstand der Ladung nach hinten mehr als 1 m, so ist das überstehende, äußere Ende der Ladung mit einem roten Tuch oder einem quadratischen, 50 x 50 cm großen Schild mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen, kenntlich zu machen.
- Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt in Kroatien witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird entsprechend mit Verkehrszeichen angeordnet. Hierbei müssen mindestens zwei Winterreifen (mit über 4 mm Profil) auf der jeweiligen Antriebsachse montiert sein.
- Schneeketten müssen während der Winterzeit mitgeführt und bei schnee- und eisbedeckten Straßen an die Antriebsräder montiert werden. In einigen Regionen (z. B. Lika und Gorski Kotar) ist unabhängig vom Reifentyp die Verwendung von Schneeketten vorgeschrieben. Eine Nutzung von Spikes ist in Kroatien generell verboten.
- Jeder Unfall in Kroatien muss der örtlichen Polizei gemeldet werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Fahrzeuge Kroatien nach einem Unfall mit Karosserieschaden nur mit einer polizeilichen Schadensfeststellung wieder verlassen dürfen. Bei Sachschäden ist zudem die Verwendung eines »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen.
- Wenn im Fahrzeug Kinder unter 2 Jahren auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung mitgenommen werden, muss der Beifahrer-Airbag deaktiviert sein. Kinder bis zum 5. Lebensjahr dürfen nur auf dem Rücksitz mitreisen und zudem besteht eine Pflicht zum Kindersitz bzw. zum Sitzkissen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
- Schulbusse und Linienbusse, die angehalten haben, um Fahrgäste Ein- oder Aussteigen zu lassen, dürfen nicht – auch nicht in Schrittgeschwindigkeit – passiert werden.
- In Kroatien herrscht wie auch in Deutschland eine allgemeine Gurtpflicht, d.h. alle Personen, die im Fahrzeug mitfahren, müssen angeschnallt sein.
- Die Nutzung von Blitzer- oder Radarwarngeräten ist in Kroatien verboten.
- Freies Campen außerhalb von Campingplätzen ist in Kroatien zu keiner Zeit erlaubt.
Sicherheitshinweise zu den kroatischen Grenzregionen!
In den Grenzregionen von Kroatien sollten markierte Straßen und Wege nicht verlassen werden, da hier immer noch die Gefahr bestehen kann, dass Minen vorhanden sind!
Dies gilt vor allem für die ehemaligen Frontlinien:
- Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, speziell die Gebiete um Vukovar und Vinkovci),
- Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica),
- westliches und südwestliches Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).
Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit den Warnaufdrucken („Ne Prilazite") ausgewiesen, neu identifizierte Minenfelder sind teilweise auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder gekennzeichnet.
Werden Strafzettel aus Kroatien auch in Deutschland eingefordert?
Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld für einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ab 70,- Euro aus dem Ausland, wie beispielsweise Kroatien, nach der Reise auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch Strafzettel unter diesem Wert sind rechtskräftig.
Falls Sie doch einmal unbeabsichtigt gegen die aufgeführten Verkehrsregeln in Kroatien verstoßen haben und Sie einen Strafzettel erhalten, sollten Sie entweder gleich vor Ort das Bußgeld bezahlen oder spätestens gleich nach dem Urlaub zu Hause begleichen.