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Änderungen, auf die sich Autofahrer 2025 einstellen müssen –




Neue Regeln und Gesetze, die zum Jahreswechsel gültig werden







von Florian König, maut1.de - 10. Dezember 2024

In jedem Jahr kommt es aufs Neue zu diversen Änderungen und Neuerungen bei Regeln und Gesetzen, die Autofahrer auf Straßen und Autobahnen in Deutschland und der EU zu beachten haben, um unnötigen Stress, Ärger und Kosten zu vermeiden. 

Wir von maut1.de haben für Sie in unserem Blog die wichtigsten Themen zusammengefasst, so dass Sie gut informiert ins neue Jahr 2025 starten können!

Umtausch alter Führerscheine: Welche Jahrgänge aktiv werden müssen

Um Führerscheine EU-weit einheitlicher und fälschungssicherer zu machen soll bald Schluss mit dem rosa oder grauen Papierführerschein sein: Ab dem 19. Januar 2025 darf niemand mit einem Geburtsjahr nach 1953 mehr damit unterwegs sein. 

Wer hier bislang noch nicht aktiv geworden ist, sollte sich besser zeitnah um den Umtausch kümmern, da von der Beauftragung bis zum Erhalt des neuen Führerscheins mehr als 2 Wochen vergehen können. 

Immerhin begehen Fahrer eine Autos, Motorrades oder Wohnmobils, die weiterhin mit einem alten Führerschein unterwegs sind, keine Straftat sondern werden „nur“ mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- Euro belangt. 

Berufliche LKW- und Busfahrer hingegen müssen hier aufpassen und sollten sich dringend um den Austausch kümmern!

Wegen nächster Stufe der CO₂-Steuer werden die Benzinpreise steigen

Am 1. Januar 2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft, die seit Januar 2021 für eine Reduktion der Umweltbelastung sorgen soll. Damit steigt der Netto-Preis pro Tonne CO₂ von derzeit 45 Euro auf 55 Euro. Für das Tanken hat das zur Folge, dass der Preis von Benzin und Diesel um etwa 3 Cent pro Liter im Vergleich zum Vorjahr ansteigen werden. 

Um die Mehrkosten durch die steigende CO₂-Steuer halbwegs zu kompensieren wurde die Entfernungspauschale, auch als Pendlerpauschale bekannt, ebenfalls erhöht: Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer können 30 Cent abgesetzt werden.

Reisepass und Personalausweis nur noch mit digitalen Passbildern

Ab Mai 2025 soll es für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses genügen, ein digitales Passfoto an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Die bisher benötigten, biometrische Passfotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig. Die neuen, digitalen Passbilder können im Fotostudio oder im Automaten vor Ort erstellt werden. 

Außerdem sollen ab Mai 2025 Reisepässe und Personalausweise auch bequem mit der Post zugestellt werden können, damit entfällt der 2. Gang zur Behörde für die Abholung.

Führerscheinrichtlinie: Digitaler Führerschein und mehr

Die mittlerweile bereits 4. EU-Führerscheinrichtlinie, an der seit mehr als zwei Jahren gearbeitet wurde, wird voraussichtlich 2025 einige Neuerungen mit sich bringen. Dabei geht es u.a. um die Einführung eines digitalen Führerscheins, Änderungen beim Mindestalter für LKW- und Busführerscheine sowie der Probezeit für Fahranfänger. 

Die viel diskutierten, verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für Senioren sind komplett entfallen. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie final von der EU beschlossen worden ist, muss diese aber noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Bürokratieabbau: Meldepflicht in Hotels entfällt

Im Rahmen des sogenannten „Bürokratieentlastungsgesetzes IV“ wird zum Start ins neue Jahr 2025 die bisherige Meldepflicht für deutsche Urlauber in Hotels im Inland entfallen, so dass künftig keine Meldezettel mehr mit Adressdaten ausgefüllt werden müssen. Für alle ausländischen Gäste bleibt es hingegen beim Ausfüllen der entsprechenden Anmeldeformulare.

Fahrerflucht: Vereinfachung der Meldung

Eine Unfallflucht ist entgegen der Auffassung mancher Verkehrsteilnehmer kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Zur Vereinfach einer Meldung hierzu soll es bald Änderungen geben, die strafmildernd wirken oder sogar zu Straffreiheit führen können. 

So soll ein Unfallverursacher bei reinen Sachschäden nicht mehr längere Zeit am Ort des Unfalls auf den Geschädigten warten müssen, sondern seine Angaben zum Unfall auch direkt bei der nächsten Polizei bzw. digital bei einer noch neu zu schaffenden Meldestelle machen können. Ein genauer Termin für die Umsetzung dieser Vereinfachung steht aber noch nicht fest.

Automatische Parküberwachung mit „Scan-Cars“

Um die Überwachung von Parkplätzen zu automatisieren und notorischen „Schwarzparkern“ das Handwerk zu legen sind sogenannte Scan-Cars bereits seit einiger Zeit in der Diskussion. 

Diese mit Videosystemen ausgestatteten Fahrzeuge sollen im vorbeifahren den „ruhenden Verkehr“ kontrollieren und Bilder der abgestellten Fahrzeugen machen, um dann abzugleichen, ob dieses Fahrzeug dort eine Parkberechtigung besitzt bzw. ein Parkticket gelöst wurde. Allerdings fehlt hierzu noch die gesetzliche Grundlage. 

Auch für die automatische Erfassung der aus Sicherheitsgründen verbotenen Nutzung von Handys und Smartphones während der Autofahrt, sogenannten Handyblitzern, die bereits in Pilotprojekten im In- und Ausland getestet wurden, fehlt bisher noch die Rechtsgrundlage für den dauerhaften Einsatz.

Nächste Stufe der Euro-Norm 6e tritt in Kraft

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Verschärfung der bestehenden Abgasnorm Euro 6 veröffentlicht: Die Euro 6e. 

Als Zwischenschritt zur geplanten Euro-Norm 7 wurde zum 1. September 2023 die Abgasnorm Euro 6e für Pkw eingeführt. Zum 1. Januar 2025 ist die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte Pkw-Modelle verbindlich vorgeschrieben. Sie gilt ab Januar 2026 dann für neu zugelassene Fahrzeuge. 

Mit der dritten Euro-6e-Stufe (EC) erfolgt eine weitere Anpassung der Nutzfaktoren. Diese ist für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. Januar 2027 (ab 1. Januar 2028 für neu zugelassene Fahrzeuge) verbindlich vorgesehen.

Verkehrssünden im Ausland: Neuigkeiten bei der Nachverfolgung

Wichtige Änderungen der Ergänzung der EU-Richtlinie aus 2015: 

  • Alle behördlichen Schreiben im Bußgeldverfahren müssen in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. 
  • Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss innerhalb von elf Monaten zugestellt werden. 

Des Weiteren wird künftig die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen verboten. 

Die neue EU-Richtlinie soll Ende 2024 in Kraft treten, die nationale Umsetzung in den jeweiligen EU-Ländern muss dann innerhalb von 30 Monaten erfolgen.

Check von Gasanlagen in Wohnwagen alle 2 Jahre

Alle Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage müssen ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden. Bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen muss diese Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. 

Hintergrund der Neuregelung sind Unfälle beim Kochen, Kühle und Heizen durch Undichtigkeiten und Defekte im Gassystem, bei denen unbemerkt Gas austritt und/oder es sogar zu Explosionen gekommen ist bzw. kommen kann. 

Wer der neuen Prüfpflicht für Wohnwagen und Wohnmobile nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss je nach Fristüberschreitung mit Bußgeldern zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten) rechnen.

Mega-Baustelle am Brenner bis 2030

In diesem Jahr haben die Vorbereitungen begonnen aber ab 1. Januar 2025 wird die Brennerautobahn zur Mega-Baustelle: Die vielbefahrene Luegbrücke im Wipptal muss aus Sicherheitsgründen dringend saniert werden. 

Dafür ist auf der 55 Jahre alten, eigentlich dreispurigen, Brücke für mehrere Jahre eine einspurige Verkehrsführung in beiden Fahrtrichtungen geplant was aller Voraussicht nach zu nicht unerheblichen Verzögerungen auf der Reise nach oder von Italien führen wird. 

Um ein noch größeres Verkehrschaos zu verhindern, soll der Verkehr an starken Reisetagen z.B. zu Ferienzeiten wieder zweispurig in beiden Fahrtrichtungen verlaufen. 

Diese Verdoppelung der Fahrspuren ist für das Jahr 2025 für rund 170 Tage mittels flexibler Verkehrsführung – je nach Bedarf entweder in Richtung Norden oder Süden – geplant.

Staus auf der Tauernautobahn wegen Tunnelsanierung

Auf einer weiteren wichtigen Verbindung in bzw. von Richtung Süden kommt es noch bis Juni 2025 zu größeren Behinderungen: die Tunnelsanierung auf der österreichischen Tauernautobahn A10 (Salzburg Villach). Auf einem 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen Golling und Werfen werden fünf Tunnel, die bereits in den1970er Jahren gebaut wurden, gleichzeitig saniert. 

Die fünf in die Jahre gekommenen Tunnelröhren werden zur nötigen Sanierung je Richtungsfahrbahn dann wechselweise gesperrt werden. Der Verkehr wird dann nur mehr durch eine freie Röhre einspurig im Gegenverkehr geführt. 

Darüber hinaus wird ein 600 Meter langer Abschnitt einer Brücke in einem neuen Verfahren erneuert, wofür bis 2027 mit weiteren, Baustellenbedingten Einschränkungen auf der Tauernautobahn zu rechnen ist.

Italien: Höhere Strafen für Verkehrssünder

Reisende nach Italien sollten sich vor Fahrten in das beliebte Urlaubsland in 2025 über alle Änderungen im Verkehrsrecht informieren, denn aufgrund einer Reform des „Codice della Strada“ werden voraussichtlich ab Anfang 2025 Verkehrssünder in Italien deutlich härter bestraft. Vor allem bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drohen höhere Bußgelder bzw. Geldstrafen. 

Auch andere Verkehrsverstöße wie z.B. das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung von Handy/Smartphone beim Fahren sowie zu hohe Geschwindigkeiten inner- und außerorts werden teurer, was zudem zu Fahrverboten führen kann.

Österreich: Vignettenpreise steigen weiter

Auch in unserem Nachbarland Österreich werden die Fahrten auf den Autobahnen im neuen Jahr teurer, denn die Gebühren für die Jahresvignette steigen erstmals auf 103,80 Euro statt wie bisher 96,40 Euro. 

Für Reisende die seltener in Österreich unterwegs sind steigen die Preise für die Vignetten wie folgt an: 1-Tagesvignette 9,30 Euro statt 8,60 Euro, 10-Tages-Vignette 12,40 Euro statt 11,50 Euro und 2-Monats-Vignette 31,10 Euro statt bisher 28,90 Euro.

Frankreich: Blitzer erfasst per KI bald auch Handyverstöße

Wie bitte, es gibt bald „Superblitzer“, die mehrere Verkehrsverstöße auf einmal erfassen können? 

Ja, derartige „Superblitzer“ wird es bald in Frankreich geben: die französische Regierung plant, dass ein Teil der rund 4000 Radarfallen landesweit aufgerüstet wird. 

Künftig sollen diese dann neben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch noch den Sicherheits-Abstand, die Einhaltung der Gurtpflicht sowie das Verbot der Handynutzung am Steuer überwachen und Verstöße automatisch erfassen können. 

Für die erweiterten Erfassungen werden die neuen Radargeräte mithilfe künstlicher Intelligenz arbeiten. Ab wann genau die neuen KI-Blitzer in Frankreich einsatzfähig sein werden, ist jedoch noch nicht bekannt.

Für Urlauber: Einreisegenehmigung für Großbritannien nötig

Wer im neuen Jahr nach Großbritannien reisen möchte (beruflich oder für den Urlaub) benötiget ab April 2025 zusätzlich zum Reisepass eine kostenpflichtige, elektronische Einreisegenehmigung (ETA). 

Bei der Online-Beantragung dieser ETA müssen Daten zu den reisenden Personen angegeben und Fragen zur geplanten Reise beantwortet werden. Zudem fallen Kosten für die Bearbeitung in Höhe von 10 Pfund (ca. 12 Euro) an.

Bildnachweis : Header-Bild : @ Andrey mit KI / adobe.stock.com & Ausweis-Bild @ Stockfotos-MG / adobe.stock.com & Schaden am Auto @ metamorworks / adobe.stock.com & Wohnwagen mit Gastanks @ MDF / adobe.stock.com & Autobahnbrücke @ Berg / adobe.stock.com
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