von Florian König, maut1.de - 02. Januar 2024
Zum 1. Januar 2024 sind im E-Vignetten-System von Ungarn mehrere Änderungen erfolgt. Diese beinhalten u.a. die Erhebung und Zahlung der Mautgebühren für Wohnmobile und Omnibusse über 3,5 t über das bislang nur für LKW eingesetzte HU-GO-System, die Erweiterung der gebührenpflichtigen Abschnitte auf Schnellstraßen und Autobahnen sowie den Preis der E-Vignetten und der anfallenden Zusatzgebühren bei fehlender oder falscher E-Vignette. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in diesem Blogartikel...
Änderungen Maut für Reisende mit Wohnmobilen über 3,5 t
Gemäß dem ungarischen Gesetz Nr. LXVII von 2013 werden ab dem 1. Januar 2024 alle Wohnmobile, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben, als schwere Nutzfahrzeuge betrachtet. All diese Wohnmobile müssen im E-Maut-System Ungarns eine Maut entrichten, die proportional zur zurückgelegten Strecke für die Nutzung der Straßen erhoben wird.
Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten:
- Registrierung im HU-GO-System mit einem separat erhältlichen Bordgerät bzw. Mautbox oder
- Kauf eines Ad-hoc-Streckentickets auf der Website hu-go.hu
Weitere Informationen über das HU-GO E-Maut-System für Ungarn sowie die aktuellen Änderungen für Reisende mit Wohnmobilen über 3,5 t finden Sie auf der Website hu-go.hu.
Hinweis: Für alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t gilt auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin die Pflicht zum Kauf von E-Vignetten. Die Einstufung erfolgt aufgrund der Daten in den amtlichen Fahrzeugpapieren in die Gebührenkategorie D1 oder D2.
Änderungen für Reiseunternehmen mit Bussen über 3,5 t
Das ungarische Gesetz Nr. LXVII von 2013 hat auch Auswirkungen auf Busse. Ab dem 1. Februar 2024 werden alle Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t als schwere Nutzfahrzeuge betrachtet und müssen im E-Maut-System eine Gebühr für die Nutzung der Straßen bezahlen, die proportional zur zurückgelegten Strecke ist. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine E-Vignette mehr für diese Fahrzeuge gültig ist.
Weitere Informationen über das HU-GO E-Maut-System für Ungarn sowie die aktuellen Änderungen für Reiseunternehmen mit Bussen über 3,5 t finden Sie auf der Website hu-go.hu.
Hinweis: Im E-Vignetten-System wird die bisherige Gebührenkategorie B2 ab 1. Februar 2024 abgeschafft, an dann werden Kraftfahrzeuge der Kategorie M2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t in die Gebührenkategorie D2 eingestuft.
Die Gültigkeit aller in der Gebührenkategorie B2 erworbenen Jahres-E-Vignetten für 2023 läuft zum 31. Januar 2024 aus und künftig wird es keine Jahresvignetten für die Kategorie B2 mehr geben.
Für alle Fahrzeuge der Gebührenkategorie B2 können bis zu 31. Januar 2024 noch Wochen- (10-tägige) und Monatsvignetten erworben werden, deren Gültigkeit aber aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung auf jeden Fall zum 31. Januar 2024 ablaufen!
Ausweitung der gebührenpflichtigen Abschnitte in Ungarn
Zum 1. Januar 2024 wurde der Kreis der gebührenpflichtigen Straßenabschnitte in Ungarn im E-Vignetten-System weiter ausgedehnt, so dass auch folgende, bislang ohne E-Vignette kostenfrei nutzbaren Streckenabschnitte ab sofort gebührenpflichtig sind:
- Autostraße M0,
- die Autobahn M31,
- die Autostraße M4 bis Törökszentmiklós-West,
- die Autostraße M44,
- der Umgehungsabschnitt der M30 um Miskolc,
- die Autostraße M76 bis Keszthely-Fenékpuszta.
Ab 1. Januar 2024 gültige Preise für E-Vignetten in Ungarn
Ab sofort sind laut der ungarischen Gebührenverordnung folgende Preise inkl. Mehrwertsteuer gültig:
E-Vignette Gebührenkategorie |
Für 10 Tage | Für 1 Monat | Für 1 Jahr | |
---|---|---|---|---|
D1M* | 3.200 HUF (8,43 €) | 5.180 HUF (13,64 €) | 57.260 HUF (150,80 €) | |
D1 | 6.400 HUF (16,86 €) | 10.360 HUF (27,28 €) | 57.260 HUF (150,80 €) | |
D2 | 9.310 HUF (24,52 €) | 14.670 HUF (38,63 €) | 81.280 HUF (214,06 €) | |
U | 6.400 HUF (16,86 €) | 10.360 HUF (27,28 €) | 57.260 HUF (150,80 €) |
Aktualisierung der zusätzlichen Gebühren bei fehlender/falscher E-Vignette
Die Pflicht zur Zahlung einer Zusatzgebühr bei fehlender E-Vignette verjährt ab sofort anstelle der bisherigen 2 Jahre erst nach 3 Jahren. In der folgenden Tabelle sind die ab dem 1. Januar 2024 gültigen Beträge für die Nutzung der gebührenpflichtigen Straßen in Ungarn aufgelistet:
Gebührenkategorie | Bei einer Zahlung innerhalb von 60 Tagen (normale Zusatzgebühr) | Bei einer Zahlung innerhalb von 60 Tagen (erhöhte Zusatzgebühr) | |
---|---|---|---|
D1, D2, U | 21.830 HUF (57,49 €) | 87.270 HUF (229,83 €) | |
B2 | 98.160 HUF (258,51 €) | 392.610 HUF (1.033,98 €) |
Im Falle des Erwerbs einer falschen Gebührenkategorie für die E-Vignette, z.B. D2 an Stelle von B2 für Busse, werden ab dem 1. Januar 2024 folgende Zusatzgebühren fällig:
Gekaufte Gebührenkategorie | Für das Fahrzeug erforderliche Gebührenkategorie | Zusatzgebühr für die Differenz (bei Zahlung innerhalb von 60 Tagen) | Zusatzgebühr für die Differenz (bei Zahlung nach mehr als 60 Tagen) | |
---|---|---|---|---|
D1, U | D2 | 10.990 HUF (28,94 €) | 44.000 HUF (115,88 €) | |
D1, D2, U | B | 76.340 HUF (201,05 €) | 305.340 HUF (804,14 €) |
Hinweis: Die Änderungen in den Systemen bei den ungarischen Mautbetreibern sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen, daher informieren Sie sich bitte vor Fahrantritt nach Ungarn nochmals Tagesaktuell über eventuell zwischenzeitlich erfolgte weitere Änderungen!